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Allgemein

Für wen gilt das Reverse-Charge-Verfahren?

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) gilt für Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden, wenn die Ware in dieses Land geliefert wird. Ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen lässt nach Deutschland liefern.

Geben Sie Ihre USt-IdNr. im Bestellvorgang an. Wir prüfen die Nummer über das EU-System VIES. Ist sie gültig, stellen wir Ihre Bestellung ohne niederländische Mehrwertsteuer in Rechnung, und Sie führen die Umsatzsteuer in Ihrem eigenen Land ab.

Für Privatkunden, für Unternehmen mit einer niederländischen USt-IdNr. und für Lieferungen innerhalb der Niederlande gilt das Verfahren nicht. Dann berechnen wir die niederländische Mehrwertsteuer.

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